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Windpocken-PartysGeburtstagspartys waren gestern, heute gibt es Windpocken-Partys. Bunte Luftballons, schillernde Girlanden, süße Muffins, leckere Törtchen, Geschenke für das Windpocken-Kind, aber vor allem wohl auch attraktive kleine Aufmerksamkeiten für die zwar noch gesunden, aber schon bald kranken Gäste: Wer eine Windpocken-Party plant, muss diese wahrscheinlich noch spannender ausgestalten als den wichtigsten Kindergeburtstag. Denn wer lässt sich schon freiwillig mit den Windpocken anstecken? Die Windpocken aus medizinischer SichtDennoch gehen viele Mediziner und damit auch viele Eltern davon aus, dass die Windpocken umso harmloser verlaufen, je jünger das Kind ist. Viele, die ihr Kind nicht geimpft haben, wünschen sich deshalb, dass ihr Kind diese Kinderkrankheit am besten noch vor seiner Einschulung bereits hinter sich hat. Windpocken-Partys sind nicht nur umstritten, sondern auch gesetzeswidrigEin Kind absichtlich mit den Windpocken anstecken zu lassen, es also mit einer Krankheit vorsätzlich zu infizieren, gilt als Körperverletzung. Um es eindeutig auszudrücken: Nach § 223 des Strafgesetzbuches erfüllt dies den Straftatbestand einer Körperverletzung. Derjenige, der eine so genannte Windpocken-Party veranstaltet und auch diejenigen, die daran wissentlich teilnehmen, machen sich der vorsätzlichen Körperverletzung eines Kindes strafbar. Und genau das kann bis zu fünf Jahre Gefängnis nach sich ziehen. Bildquelle: Wikipedia.de Bildautor: Thomas Netsch
21.10.2009, 13:43 von Redaktion |
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