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Das behinderte Kind: Wenn Gutachten entscheiden

Eigentlich weiß ich gar nicht, worüber ich mich beklagen soll. Meine Kleine ist zwar körperlich und geistig schwerstbehindert, aber nicht rund um die Uhr pflegebedürftig. Zumindest dann nicht, wenn die Krankenkasse jemanden herausschickt, der die kleine Madame in einem 30-Minuten-Besuch – im wahrsten Sinne des Wortes – begutachtet.  

Für mich war dieser Besuch sehr informativ. Denn ich habe eine Menge erfahren, was ich vorher noch gar nicht wusste. Unter anderem, dass die Kleine, die ihre linke Hand krampfhaft zur Faust geschlossen hält und die rechte nur grobmotorisch nutzen kann, indem sie beispielsweise ihren Trinkbecher, der immer nur bis maximal zur Hälfte gefüllt ist, ohne dabei etwas zu verschütten, zum Mund führen kann. Zugegeben, das wusste auch ich. Nicht aber, dass diese lang antrainierte Fähigkeit gleichzeitig impliziert, dass die Kleine sich dementsprechend auch alleine das Gesicht waschen, die Zähne putzen, eigenständig an- und ausziehen als auch die Schuhe selbstständig wechseln kann.  

Okay, die Zähne lasse auch ich sie allein putzen, einfach, damit sie ihre Feinmotorik trainiert. Aber da sie eine feste Zahnspange trägt, und die Zähne auch ohne diese nicht wirklich sauber würden, putze ich halt immer noch einmal gründlich nach. Laut Krankenkassengutachten anscheinend total übertrieben. Laut Zahnarzt natürlich nicht, denn der hat beim letzten Besuch doch tatsächlich noch Stellen entdeckt, die nicht so sauber waren, wie sie hätten sein sollen. Vielleicht sollte ich ihm mal die Rufnummer des Sachbearbeiters durchgeben. Wäre bestimmt interessant, diese Grundsatzdiskussion über porentief reine Zahnhygiene zu belauschen.

Die Tatsache, dass meine Kleine nicht laufen und auch nur schlecht und äußerst wackelig auf ihren Beinen stehen kann, ist beim gutachterlichen Besuch anscheinend ebenfalls untergegangen. Denn laut diesem kann sie stehen und auch ein wenig laufen, bewegt sich in der Wohnung weitestgehend alleine – und natürlich ohne Hilfsmittel – und braucht auch beispielsweise keine Hilfe, um in die Badewanne zu steigen.  

Da frage ich mich zum einen, weshalb mir die Krankenkasse in den letzten Monaten bereits einen Wannenlift genehmigt hat, eine Schiebehilfe als auch einen Treppenlift für den Rollstuhl. Meine größten Bedenken gelten jedoch der Baustelle in meinem Badezimmer. Denn dieses wird gerade umgebaut, damit ich für die Kleine in ihrem Rollstuhl eine größere Bewegungsfreiheit erhalte. Überflüssig zu erwähnen, dass auch diesen Umbau die Krankenkasse genehmigt hat und dementsprechend teilweise finanziell mit trägt.

Vielleicht hätte ich die Kleine nicht in ihrem Lieblingssessel sitzen lassen und ihr anschließend die Erlaubnis erteilen sollen, sich zum Spielen auf ihren Spiele-Teppich herunter zu robben. Denn dieses gefühlt 5 Minuten dauernde Manöver gilt bei meiner Krankenkasse anscheinend als relativ uneingeschränkte Bewegungsfreiheit.

Was dem Fass allerdings den Boden ausschlägt, ist die Tatsache, dass die Kleine keine Rundum-Betreuung braucht. Wie komme ich nur darauf und erdreiste mich deshalb, eine Erhöhung der Pflegestufe von Klasse 2 auf Klasse 3 einzureichen?  

Vielleicht deshalb, weil sie in ihrem Kopf ein Ventil trägt, dass das Gehirnwasser abtransportiert? Und vielleicht deshalb, weil dieses Ventil jederzeit verstopfen kann? Oder vielleicht deshalb, weil sie in diesem Jahr schon mehrere Krampfanfälle in Folge hatte, bei denen jeder einzelne zur Konsequent haben kann, dass weitere Gehirn- und Nervenzellen absterben? Zumindest dann, wenn man nicht sofort mit dem entsprechenden Notfall-Medikament entgegenwirkt. Aber da sie ja nicht der permanenten Pflege und Betreuung bedarf, stelle ich ihr das Medikament ab jetzt einfach immer in Reichweite hin. Kann sie ja dann selbst einnehmen, wenn ihr Körper zuckt, sich die Augen verdrehen und sie überhaupt nicht mehr ansprechbar ist.  

Manchmal frage ich mich, was manche Gutachter wohl vorher gemacht haben, bevor sie diesen Job als 1-Euro-Jobber angenommen haben? Nicht missverstehen, ich habe definitiv nichts gegen 1-Euro-Jobber, aber dafür umso mehr gegen einige Sachbearbeiter und Gutachter.

Denn die Sachbearbeiter haben jetzt noch einmal meinen Widerspruch geprüft und mir nahe gelegt, diesen doch vielleicht besser zurückzuziehen. Auf die Frage meines Anwalts, ob ich das machen möchte, konnte ich nur müde lächeln. Aber noch lange nicht müde genug, um für die Rechte der Kleinen – und zugegeben, in diesem Fall auch meinen – zu kämpfen.

Jetzt heißt es also, auf die offizielle Ablehnung des Widerspruchs zu warten, um dann zu klagen. Warum auch nicht, ich habe ja schließlich nichts Besseres oder Zeitaufwändigeres zu tun. Schließlich ist meine Kleine ja nicht rund um die Uhr pflegebedürftig. 

01.10.2009, 07:35 von Sonnenkind | 203 Aufrufe
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