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So lange das Baby hinten in seiner Baby-Schale friedlich während der Autofahrt schlummert, ist die Welt in Ordnung. Was aber, wenn es anfängt zu quengeln oder sogar lautstark weint, und Mama oder Papa sich während der Fahrt des Öfteren umdrehen muss, um den kleinen Nachwuchs zu beruhigen – und das nicht erst an der nächsten Ampel? Richtig, dann sind Unfälle – insbesondere Auffahrunfälle – vorprogrammiert. Erfahrungswerte, die auch dem ADAC durchaus bekannt sind und der deshalb einen neuen Crashtest durchgeführt hat. Getestet wurde dabei, ob die kleinen VIPs wirklich nur im Fond des Fahrzeuges sicher aufgehoben sind, oder ob es nicht auch möglich sei, dem Wunsch vieler Eltern nachzukommen, das Kind auf dem Beifahrersitz zu platzieren, um es während der Fahrt besser im Blick zu haben und bei Bedarf auch einfacher und vor allem, ohne dabei andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, beruhigen zu können. Das Ergebnis ist eindeutig: Vorne sitzen Kinder so sicher wie hinten, zumindest dann, wenn die Eltern zur Sicherung der Baby-Schale oder des Kindersitzes einige Regeln befolgen: Regel Nr. 1: Wenn Babys in der Baby-Schale auf dem Vordersitz mit Blick in Fahrtrichtung gesichert werden sollen, muss der Beifahrer-Airbag ausgeschaltet sein. Ist er das nicht und es kommt zu einem Unfall, kann das Baby durch den ausgelösten Airbag nicht nur schwere Kopf- und Nackenverletzungen davontragen, sondern im schlimmsten Fall selbst einen leichten Auffahrunfall nicht lebend überstehen. Ist der Airbag hingegen ausgeschaltet, ist die Baby-Schale vorne im Auto so sicher wie hinten, denn – so hat der Crash-Test gezeigt – dann bleibt das Kind auch bei einem Aufprall mit höherem Tempo (hier 64 km/ h) nahezu unverletzt. Wird die Baby-Schale hingegen so auf den Beifahrersitz platziert, dass der Nachwuchs entgegen der Fahrtrichtung sitzt, kann der Airbag eingeschaltet bleiben. Regel Nr. 2: Bei größeren Kindern, die in ihrem Kindersitz ebenfalls in Fahrtrichtung und ebenfalls vorne auf dem Beifahrersitz gesichert werden sollen, ist der Airbag hingegen nicht zwangsläufig auszuschalten. Denn in diesem Fall kann er genau das tun, wofür er entwickelt wurde: der Wucht des Aufpralls seine Geschwindigkeit nehmen. Allerdings darf das Kind in diesem Fall nicht zu nah am Airbag platziert sein, da es auch hier sonst zu schweren Verletzungen kommen kann, denen die Muskulatur des Kindes noch nicht gewachsen ist. Deshalb gilt: Werden Kinder in einem Kindersitz auf dem Beifahrersitz in Fahrtrichtung gesichert, ist der Beifahrersitz so weit wie möglich nach hinten zu schieben. Regel Nr. 3: Sowohl für Regel Nummer 1 als auch für Regel Nummer 2 gilt, dass sie nur dann sicher umgesetzt werden können, wenn Fahrzeug und Hersteller von Baby-Schale oder Kindersitz in ihren Handbüchern bzw. Gebrauchsanleitungen angeben, dass die Kinder auf dem Beifahrersitz überhaupt gesichert werden dürfen. Wer also auf Nummer Sicher gehen möchte, liest sich diese im Vorfeld noch einmal gewissenhaft durch.
21.10.2009, 14:10 von Redaktion |
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