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Rohmilchprodukte und ihre Kennzeichnung im Ausland

Rohmilchprodukte und ihre Kennzeichnung im AuslandRohmilchprodukte müssen seit dem 01. Januar 2006   laut EU-Verordnung gekennzeichnet werden.
Für werdende Mütter, die vor der Entbindung noch einmal einen Familienurlaub einplanen, bedeutet das, dass sie auch im europäischen Ausland darauf achten können, keine Rohmilchprodukte zu sich zu nehmen und damit die Infektion ihres ungeborenen Babys mit Listerien verhindern können. Wie die Rohmilchprodukte im europäischen Ausland heißen, erfahren Sie hier:


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